Begleitete Umgänge - § 18 SGB VIII

Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Umgang miteinander.

Wir bieten dem Landkreis Goslar „Fachdienst Sozialpädagogische Dienste“, dem Pflegekinderdienst und den Angehörigen die Möglichkeit, die Kinder in einem geschützten Rahmen zu treffen. Der Ablauf ist klar strukturiert, der zeitliche Umfang festlegt und individuell auf die Familien (durch den Landkreis) abgestimmt.

Goslar_24-10-17_362

Ansprechpartnerin:

 

Bianca Hartmann

Bereichsleiterin, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin, Erlebnispädagogin,

Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InsoFa).

 

Tel.: 05321 34 41-34
Mobil: 0175 93 77 570
E-Mail: hartmann.bianca[at]dd-goslar.de