Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Ansprechpartnerin:

 

Bianca Hartmann

Bereichsleiterin, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin, Erlebnispädagogin,

Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InsoFa).

 

Tel.: 05321 34 41-34
Mobil: 0175 93 77 570
E-Mail: hartmann.bianca[at]dd-goslar.de